Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der

HIG – Hanseatische Industriegesellschaft mbH
Kap-Horn-Straße 11
28237 Bremen
Deutschland


1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Dienstleistungen im Bereich Flächenpflege, Instandhaltung sowie Maler- und Renovierungsarbeiten zwischen der HIG – Hanseatische Industriegesellschaft mbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), sofern nichts anderes geregelt ist.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


2. Leistungen

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen rund um die Immobilie, insbesondere:

  • Flächenpflege und Grünflächeninstandhaltung

  • Reinigung von Verkehrs- und Nebenflächen

  • Beschneidung von Büschen und Herstellung von Lichtraumprofilen

  • Baumfällarbeiten (mit entsprechender Qualifikation)

  • Maler- und Renovierungsarbeiten (Tapezieren, Streichen, Bodenverlegung, Fassadenanstriche etc.)

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(3) Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.


3. Vertragsschluss

(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Auftragsbestätigung

  • Unterzeichnung eines Angebots

  • oder Beginn der Ausführung der Arbeiten


4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen gemäß §§ 286, 288 BGB.


5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsbereiche frei zugänglich sind.

(2) Notwendige Genehmigungen (z. B. bei Baumfällungen) sind vom Auftraggeber bereitzustellen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(3) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.


6. Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der Leistungen ist eine Abnahme durchzuführen.

(2) Erfolgt innerhalb von 7 Tagen keine Abnahme oder Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.


7. Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme.

(3) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.


8. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

(3) Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


9. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.


10. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat und Kenntnis davon hatte, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.


11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist Gerichtsstand Bremen.


12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.